Neuerungen der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) zu Jahresbeginn haben
hinsichtlich der Betreiberpflichten der ärztlichen Leitung zur rechtlichen Klärung
beigetragen, erweitern jedoch zugleich den Pflichtenkreis. Welche Änderungen und Ergänzungen
es hinsichtlich der Betreibereigenschaften gibt und wie die Beweislastregelung z. B.
bei Hygienemängeln bei der Aufbereitung von Medizinprodukten aussehen, lesen Sie in
diesem Beitrag.
Schlüsselwörter
Medizinproduktebetreiberverordnung - MPBetreibV - Hygienemängel - Beweislastregelung
- Betreiberstellung